Die Marokkanische Gemeinde Mainz ist ein eingetragener Verein zur Pflege und Förderung der marokkanischen Kultur. Der Verein fördert die Völkerverständigung, Bildung und Integration von Marokkanern in Deutschland sowie den kulturellen und sportlichen Austausch zwischen Marokko und Deutschland.
Unsere Grundsätze:
Wir beschränken uns auf reine Kulturarbeit, ohne die geringsten politische Ambitionen. Deshalb sind Personen unerwünscht, die den
Jeder Mitglied des MGM ist aufgerufen zur Umgang mit Mitgliedern und Besuchern im gegenseitigen, Achtung, Respekt, Rücksicht und Toleranz um zugehen.
Es dürfen keine Vorträge in der Moschee vorgehalten Ohne Zustimmung des Vorstands gehalten.
Innerhalb der Gebetsräume der Männer sowie Frauen Moschee ist absolutes Handy Verbot und Lärm bzw. Gespräche zu führen, um den betenden und den Koran Leser nicht zu Stören.
Auf der Gesamten Gelände des MGM gilt absolutes Rauchverbot.
Alle Mitglieder der MGM sind für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
Eltern die Ihre Minderjährigen Kinder mitbringen sind für die Aufsicht Ihre Schutzbefohlene selbst verantwortlich, der vorstand kann hier keine Haftung für Pflicht der Eltern übernehmen. Es gilt der Grundsatz: - Eltern haften für Ihre Kinder -
Für Diebstähle von sachgegenstände kann der Vorstand keine Haftung übernehmen. Daher bitten wir Sie, auf Ihren mitgebrachten Gegenständen selbst zu achten.
Sämtliche Räumlichkeiten insbesondere Toiletten/Waschräume sollen sauber gehalten werden. Denn Sauberkeit ist Bestandteil des Imans und Schmutz dagegen Sache des Chaitans.
Ohne Zustimmung des Vorstands, darf auf noch vor dem Gelände des MGM Werbung angebracht noch verteilt werden.
Das Parken ist nur Während des Aufenthalts auf dem Gelände gestattet, sonst bedarf es der Zustimmung des Vorstands.
Es ist untersagt außerhalb der ausgewiesenen Parkfläche des MGM zu parken. Es gilt hier Straßenverkehrsordnung. Einfahrten , Zufahrten sowie Zuwegungen Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten.
Es ist Verboten ohne Zustimmung des Vorstands auf der gesamten sowie vor dem Gelände und in den Räumlichkeiten des MGM Handel zu treiben.
Es ist untersagt ohne Zustimmung des Vorstands vor- und auf dem gesamten Gelände des MGM zu betteln und Spenden zu sammeln.
Es ist untersagt Sperrmüll bzw. gebrauchte Gegenstände (Wie Geschirr; Möbel; Teppiche etc.) ohne Zustimmung des Vorstands mitzubringen.
Es ist untersagt Eigentum des MGM ohne Zustimmung des Vorstands zu entsorgen bzw. auszuleihen.
Das Haussieren in der Moschee ist untersagt ohne Zustimmung des Vorstands.